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Beleidigung: Alles was wichtig ist
Beleidigung
Der Begriff „Beleidigung“ wird im Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) nicht erwähnt. Natürlich kann eine Beleidigung in der Schweiz aber trotzdem strafbar sein.
Beschimpfung
Eine Beleidigung – im Schweizer Strafrecht Beschimpfung – wird auf Antrag mit Geldstrafe mit bis zu 90 Tagessätzen bestraft und führt zu einem Eintrag im Schweizer Strafregister.
Art. 177 StGB
Die Beschimpfung gemäss Art. 177 StGB ist der Straftatbestand, mit dem in der Schweiz eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann. Sie ist ein Antragsdelikt.
Antragsdelikt
Die Beschimpfung bzw. Beleidigung stellt teilweise eine massive Ehrverletzung dar. Als Antragsdelikt muss sie innerhalb von 3 Monaten zur Anzeige gebracht werden.
Beispiele
Beispiele für eine Beleidigung sind Kraftausdrücke wie: Hurensohn, Mother Fucker, Arschloch, Wixer, Schoofseckle, Drecksau / Drecksack, Schlampe, Scheiss-Jugo, Nazi-Schweine, etc.
Strafantrag
Eine Anzeige wegen Beleidigung kann schriftlich oder mündlich bei jeder Polizeidienststelle erfolgen. Die beleidigte Person muss beweisen, dass sie beleidigt wurde.
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